AGB - sincomp

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 
         
1. Vertragsabschluß HARDWARE
  
1.1 Unsere Lieferungen,   Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.   Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie   nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Hinweisen des Kunden auf seine   Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen.
  
1.2 Hardware sind   Datenverarbeitungsanlagen und Geräte nebst Zubehör, die aufgrund eines   Hardware - Auftrages verkauft werden. Bei bestimmten Anlagen ist über die   Betriebssoftware zusätzlich ein Lizenzvertrag abzuschließen.
  
1.3 Der Kunde ist 6   Wochen an seinen Antrag gebunden, Aufträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit   unserer schriftlichen Bestätigung. Lehnen wir nicht binnen 4 Wochen nach   Auftragseingang in Sinning die Annahme ab, so gilt die Bestätigung als   erteilt.
  
1.4 Nebenabreden,   Änderungen und Ergänzungen sind nur gültig, wenn wir sie schriftlich   bestätigen. Das gleiche gilt für die Zusicherung von Eigenschaften.
  
1.5 Wir können   Konstruktions- und Formänderungen der Ware vornehmen, sofern diese Änderungen   nicht grundlegender Art sind und der vertragsgemäße Zweck nicht erheblich eingeschränkt   wird.
  
1.6 Die beiderseitigen   Verpflichtungen ergeben sich ausschließlich aus den folgenden Bestimmungen,   die durch Finanzierungsvereinbarungen des Kunden mit Dritten unberührt   bleiben. Insbesondere bleiben Zahlungsverpflichtungen des Kunden in voller   Höhe bestehen. Das gilt auch dann, wenn wir Finanzierungen vermitteln.   Finanzierungsangaben im Auftrag sind nur Zahlungsbedingungen und lassen den   Kaufvertrag als solchen unberührt.
  
1.7 Zusätze oder   Abänderungen der Bedingungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die   Lieferfirma. Maßgebend für den Vertragsinhalt ist das Original des Bestell -   Auftrages.
  
2. Preise, Zahlungsbedingungen
  
2.1 Die Waren werden   gemäß den im Auftrag aufgeführten Preisen berechnet, die auf der jeweils   gültigen Preisliste basieren.
  
2.2 Etwaige   Preiserhöhungen hat der Kunde zu tragen, sofern die Ware vereinbarungsgemäß   oder aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, später als 6 Monate nach   Vertragsabschluß geliefert wird.
  
2.3 Alle Preise   verstehen sich inklusive der jeweils gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  
2.4 Rechnungen sind   zahlbar sofort bei Lieferung.
  
2.5 Unter Abbedingungen   der §§ 366, 367 BGB und trotz der anderslautender Bestimmungen des Kunden   legen wir fest, welche Forderungen durch die Zahlungen des Kunden erfüllt   sind.
  
2.6 Ist der Kunde in   Verzug, so sind wir berechtigt, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken   berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite - mindestens jedoch 4 %   über dem Bundesbank -Diskontsatz - zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen   Mehrwertsteuer zu berechnen. Die Zinsen sind sofort fällig.
  
2.7 Wenn der Kunde   seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, seine Zahlungen einstellt,   oder wenn uns andere Umstände bekannt werden, die seine Kreditwürdigkeit in   Frage stellen, so werden alle offenen Forderungen von uns gegen den Kunden   fällig, auch wenn wir Wechsel oder Schecks hereingenommen haben. Wir sind in   diesem Falle außerdem berechtigt, nach angemessener Nachfrist von den diesen   Forderungen zugrundeliegenden Verträgen zurückzutreten oder Schadenersatz   wegen Nichterfüllung zu verlangen.
  
2.8 Wir sind berechtigt,   im Falle einer Nichterfüllung des Vertrages durch den Kunden pauschal 30 %   des Kaufpreises als Schadenersatz vom Kunden zu verlangen.
  
2.9 Der Kunde ist zur   Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder   rechtskräftig festgestellt ist.
  
3. Termine
  
3.1 Wir bemühen uns, die   angegeben Termine einzuhalten. Termine sind nur dann verbindlich, wenn sie   ausdrücklich schriftlich als solche vereinbart werden.
  
3.2 Bei vorsätzlicher   oder grob fahrlässiger Nichteinhaltung verbindlicher Termine und bei   fruchtlosem Ablauf einer vom Kunden schriftlich zu setzenden Nachfrist von 6   Wochen kann der Kunde, sofern er nachweist, daß ihm aus der Verspätung Schaden   entstanden ist, eine Verzugsentschädigung für jeden vollendeten Monat der   Verspätung von 0,5 v. H. vom Wert des Teils der Leistung verlangen, der wegen   nicht rechtzeitiger Fertigstellung nicht genutzt werden kann. Die   Entschädigung kann längstens für 5 Monate verlangt werden.
  
3.3 Anderweitige   Entschädigungsansprüche des Kunden sind in allen Fällen verspäteter Leistung,   auch nach Ablauf des im vorstehenden Absatzes vereinbarten Monatszeitraums,   ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder grober   Fahrlässigkeit gesetzlich zwingend gehaftet wird. Die erweiterte Haftung   gemäß § 287 BGB wird ausgeschlossen.
  
3.4 Das Recht des Kunden   zum Rücktritt nach den gesetzlichen Bestimmungen statt des Rechts nach Ziffer   3.2 bleibt unberührt.
        
4. Versand und Gefahrübergang
  
Die Gefahr geht auf den   Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführenden Personen   übergeben worden ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Wird   der Versand auf Wunsch des Kunden verzögert, geht die Gefahr mit der Meldung   der Versandbereitstellung auf ihn über.
  
5. Gewährleistung und Haftung
  
5.1 Wir gewährleisten   während der 6 Monate ab Übergabe der Ware, das Mängel der Ware nach unserer   Wahl durch Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung kostenlos in unseren Räumen   behoben werden. Dem Kunden bleibt vorbehalten, bei mehreren fehlgeschlagenen   Nachbesserungsversuchen und im Falle der Unmöglichkeit einer Ersatzlieferung   unter den gesetzlichen Voraussetzungen die Vergütung herabzusetzen. Sonstige   Gewährleistungsansprüche des Kunden sind ausgeschlossen.
  
5.2   Verbrauchsmaterialien sind von der Gewährleistung ausgenommen.
  
5.3 Druckköpfe sind wie   Verbrauchsmaterial zu behandeln und von jeder Garantieregelung ausgenommen.
  
5.4 Die vorstehenden   Regelungen dieser Ziffer gelten nicht für gebrauchte Maschinen, die unter   Ausschluss jeglicher Gewährleistung geliefert werden.
  
5.5 Die Gewährleistung   entfällt, wenn der Kunde nicht genehmigte Zusatzgeräte anbringt oder   Reparaturen durch nicht von uns autorisiertes Personal vornehmen lässt.
  
5.6 Der Kunde muss die   Sendung bei der Ankunft unverzüglich auf Transportschäden untersuchen und uns   von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort durch eine Tatbestandsmeldung des   Spediteurs und eine eidesstattliche Versicherung, die vom Kunden   unterschrieben sein muss, Mitteilung machen. Im übrigen müssen uns   offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 2 Wochen   nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften   Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich zum Zeitpunkt der   Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch uns bereitzuhalten.   Ein Verstoß gegen die vorstehenden Verpflichtungen schließt jegliche   Gewährleistungsansprüche aus.
  
5.7 Dem Kunden steht   wegen seiner vorgenannten Rechte kein Zurückbehaltungsrecht bezüglich unserer   Forderungen zu, die sich nicht auf den Vertragsgegenstand beziehen.
  
5.8   Schadensersatzansprüche des Kunden jeglicher Art gegen uns sind   ausgeschlossen, insbesondere Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden, wie z. B.   Verlust von Daten oder entgangener Gewinn, Ansprüche aus Unmöglichkeit,   positiver Forderungsverletzung und wegen Nichterfüllung. Dies gilt auch   insbesondere für das Fehlen von Herstellern angegebenen Eigenschaften von   Softwareprodukten. Dies gilt nicht, soweit in den Fällen des Vorsatzes, der   groben Fahrlässigkeit oder des Fehlens zugesicherter Eigenschaften gesetzlich   zwingend gehaftet wird.
  
6. Eigentumsvorbehalt.
  
6.1 Wir behalten uns das   Eigentum an der Ware bis zu vollständigen Bezahlung aller Forderungen vor,   die uns aus Geschäftsverbindungen zu dem Kunden zustehen.
  
6.2 Die Geltendmachung   des Eigentumsvorbehaltes gilt nicht als Rücktritt vom Vertrag. Wir sind   jedoch berechtigt, nach angemessener Frist über die Ware für die der Eigentumsvorbehalt   geltend gemacht wurde, anderweitig zu verfügen und bei vollständiger Zahlung   des Kaufpreises dem Kunden eine gleiche oder gleichwertige Ware zu liefern.
  
6.3 Ist der Kunde   Wiederverkäufer, so ist er berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende   Ware in ordnungsgemäßem Geschäftsgang weiterzuverkaufen. In diesem Falle   tritt der Kunde hiermit die ihm aus dem Weiterverkauf der Ware zustehenden   Forderungen bis zur Höhe unserer noch offenen Forderungen sicherheitshalber   ab.
  Der Kunde ist verpflichtet, im Falle des Zahlungsverzugs auf unser erstes   Anfordern seinen Kunden, an die er unsere Ware verkauft hat und diese noch   nicht bezahlt ist, zu benennen.
  
6.4 Bei Zugriffen   Dritter auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware wird der Kunde auf unser   Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden   trägt der Kunde.
  
7. Sonstiges
  
7.1 Mit Aufnahme der   Geschäftsbeziehungen werden Daten des Kunden, die auch personenbezogene Daten   sein können, gespeichert und, soweit für die Durchführung des Auftrages   erforderlich, verarbeitet und übermittelt.
  
7.2 Sollte eine oder   mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird   davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung   ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem mit ihr verfolgten   wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
  
8. Gerichtsstand
  
Ist der Kunde   Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein   öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so ist der Gerichtsstand Amtsgericht   Neuburg/Donau oder Landgericht Ingolstadt
       
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